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Corona-Infos & Hygiene

Für ein sicheres Miteinander

Liebe Gäste,

wir leben momentan in einer besonderen Zeit, die uns alle beschäftigt. Damit Ihr Urlaub und der der anderen Gäste harmonisch und "so uneingeschränkt wie möglich" verläuft, bitten wir auch Sie, einige Regeln und Maßnahmen zu beachten! (nach derzeitigem Stand, Anfang Juli 2021).

Selbstverständlich werden die Informationen laufend ergänzt, wenn es neue Vorschriften bzw. Lockerungen gibt.

Eintritts-Test

Grundsätzlich gelten die "3-G" (getestet oder geimpft oder genesen) zum Eintritt in das Urlaubsvergnügen. Im Detail gelten mit Stand 14.05.2021 somit folgende Regeln:

Getestet


Vorweisen eines negativen Testergebnisses bei Ankunft, wobei die Gültigkeit wie folgt durch den Gesetzgeber geregelt ist:

  • Selbsttest in digitaler Lösung 24h gültig

  • Antigentest 48 h gültig

  • PCR-Test 72 h gültig


Bitte beachten Sie, dass die Tests nach Ablauf der ihrer Gültigkeitsdauer erneuert werden müssen.  In direkter Umgebung gibt es mehrere öffentliche Teststraßen - dazu informieren wir Sie gerne an der Rezption.

Geimpft

Ab 19. Mai gilt auch der Nachweis einer Impfung als Eintrittskarte. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Impfung erst nach 3 Wochen (ab dem 22. Tag nach Impfung) eine regelmäßige Testung (wie oben beschrieben) ersetzt. Die Gültigkeit der ersten Impfung ist jedoch auf 3 Monate , jene der 2.-Impfung auf 9 Monate nach der ersten Impfung beschränkt. (Stand 14.05.2021).

Genesen

Auch eine überstandene Covid-Erkrankung kann als "Eintrittstest" gelten, durch einen a) Absonderungsbescheid/ärztliches Attest (max.6 Monate gültig)  oder b) ein Antikörper-Nachweis ebenfalls durch ein ärztliches Attest bestätigt (max. 3 Monate gültig).

KINDER:


Kinder bis 12 Jahre haben automatisch den Status der Eltern. Ab dem 13. Lebensjahr ist ein eigener Test für jedes Kind notwendig. 

Maskenpflicht per 01.07.2021:

Eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes ("Maskenpflicht") fällt mit 01.07.2021, wenn ein Nachweis über eines der 3-G (geimpft, genesen, getestet) erbracht wird. Selbstverständlich steht es unseren Gästen frei, eigenverantwortlich und freiwillig einen Mund- Nasenschutz zu tragen.

Verhalten im Hotel

Allgemein

  • Bitte halten Sie zu anderen Personen den bekannten 1-Meterabstand, ausgenommen zu Mitreisenden aus demselben Haushalt.

  • Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsspender.

  • im Zimmer bitte regelmäßig lüften und auf entsprechenden Luftaustausch achten.

  • leider müssen wir derzeit auf das Händeschütteln verzichten. Ein Lächeln schenken wir Ihnen aber jederzeit auch unter der Maske.

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife (mind. 30 Sekunden) nicht vergessen.  

  • Niesen und Husten bitte in die Armbeuge oder Taschentuch.

  • Bitte halten Sie sich an die Anweisungen unsere Mitarbeiter.

Eingang, Reception & Lift

Die Lifte bitte nur im Familienverband oder einzeln nutzen!                                                                         

Beim Eingang und der Reception bitte den bekannten 1 m Abstand einhalten, ebenso in den Gängen und im Stiegenhaus.

Speisesaal

Nicht erst seit Corona sind Reinheit und Hygiene oberstes Gebot in der Küche und im Restaurant. Buffets dürfen weiterhin unter entsprechenden Vorkehrungen angeboten werden.


  • Im Restaurant hat jeder Gast seinen fix zugeteilten Tisch, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt uns Sie direkt zu Ihrem Tisch gehen können.

  • Am Weg zum/vom Tisch und zum/vom Buffet können Sie gerne einen Mund- Nasenschutz verwenden, seit 01.07.2021 bestht dazu keine Pflicht mehr.

  • Bitte nutzen die Desinfektionsmittelspender bei den Eingängen vor Betreten des Restaurants und beim Buffet selbst.

  • Zusätzlich stehen Ihnen bei den Buffets auch Einweghandschuhe zur Verfügung.

  • Sollten sich gerade mehrere Personen zugleich am Buffet aufhalten, bitten wir Sie um etwas Geduld und gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das kulinarische Angebot entsprechend den Vorgaben und Erfordernissen eventuell auch kurzfristig anpassen.

Bar & Terrasse



  • Wann immer möglich, werden wir die Hotelterrasse im Freien nutzen. Bitte achten Sie auch hier auf die Abstände.

  • Für die Tische im Barbereich oder der Terrasse nutzen Sie bitte die zur Verfügung gestellte GÄSTE-REGISTRIERUNG in elektronischer oder Papierform.

    Sie he auch >> MyVisitPass-APP

  • Die Sperrstunde wird voraussichtlich 23:00 Uhr sein. Selbstverständlich können Sie eine Auswahl an Getränken auch auf die Zimmer mitnehmen.

Pool & Seezugang

  • Für die Liegen bitten wir Sie die im Zimmer aufliegenden Strandtücher zu verwenden.

  • Auf der Liegewiese im Ferienpark ist ausreichend Platz vorhanden, bitte achten Sie auf den Abstand zu „fremden“ Mitreisenden.

  • Im Pool gilt die gesetzliche Höchstgrenze von 15 Personen, die sich zur selben Zeit im Becken befinden dürfen.

  • Beim Seezugang achten Sie bitte ebenfalls auf den Mindestabstand von 1 Meter und vermeiden Sie eine „Gruppenbildung“ an der Treppe zum Einstieg in den See

Sauna

Die sind bis auf weiteres nur mit vorheriger Reservierung nutzbar - im Familienverband bis zu 4 Personen + ev.  dazugehörige Jugendliche. Im Ruheraum bitte auch auf den nötigen Abstand achten. Sie können auch gerne die Terrasse im Freien nutzen, sowie die Frischluftterrasse.

Bitte kontaktieren Sie die Rezeption persönlich oder telefonisch und werden Ihre Saunazeit reservieren. 

Sie fühlen sich krank?

Seien Sie versichert, dass nicht nur wir hausintern, sondern die gesamte Tourismusbranche, intensivste Bemühungen unternimmt, Ihren Urlaub und das Reisen so uneingeschränkt und gleichzeitig sicher wie irgendwie möglich zu gestalten. Selbstverständlich stehen wir als Gastgeber zusammen mit unserer Tourismusorganisationen auf Regions- & Landesebene in ständigem Austausch – auch mit den Gesundheitsbehörden. So gibt es eigene Pläne und definierte Vorgehensweisen, sollte ein Verdachtsfall auftreten.


Sie fühlen sich im Urlaub krank? Bitte bleiben Sie ruhig und im Zimmer und verständigen Sie telefonisch die Rezeption +434248 23110 oder intern (R) 500. Wir werden umgehend weitere Schritte veranlassen. Nachdem diese auch immer an den aktuellen Wissenstand angepasst werden, informieren wir Sie bei Fragen gerne persönlich zum aktuellen Stand.

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